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   LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99   

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https://dejure.org/2006,23971
LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99 (https://dejure.org/2006,23971)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.05.2006 - L 15 VS 14/99 (https://dejure.org/2006,23971)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - L 15 VS 14/99 (https://dejure.org/2006,23971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Gesundheitsstörungen der Wirbelsäule als Folgen einer Wehrdienstbeschädigung (WDBF) mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) im rentenberechtigenden Grad und die Gewährung von Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG); Anforderungen an das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Hinsichtlich der Beweislage ist dabei davon auszugehen, dass die dienstlichen Einflüsse, die im Wesentlichen die Schädigung herbeigeführt haben, nachzuweisen sind (BSG vom 24.09.1992, Az.: 9 a RV 31/90 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 6).

    Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1 und 3) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG vom 05.05.1993 in SozR-3200 § 81 Nr. 8, vom 10.11.1993 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 9, vom 24.09.1992 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 6 sowie Beschlüsse vom 11.10.1994, Az.: 9 BV 55/94 und 19.06.1996, Az.: 9 BV 105/95) nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechtes der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Diese Kausalitätsbeurteilung deckt sich auch mit den "Anhaltspunkten" (AP), die als "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil II des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB IX)", Ausgaben 1983 - 2005, bis zu ihrer Verrechtlichung weiter als antizipierte Sachverständigengutachten wie untergesetzliche Normen gelten (siehe zuletzt BSG, Az.: B 9 SB 3/02 R und B 9 SB 6/02 R vom 18.09.2003).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 6/02 R

    Einschätzung des Grades der Behinderung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Diese Kausalitätsbeurteilung deckt sich auch mit den "Anhaltspunkten" (AP), die als "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil II des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB IX)", Ausgaben 1983 - 2005, bis zu ihrer Verrechtlichung weiter als antizipierte Sachverständigengutachten wie untergesetzliche Normen gelten (siehe zuletzt BSG, Az.: B 9 SB 3/02 R und B 9 SB 6/02 R vom 18.09.2003).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 BV 55/94

    Inhaltliche Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1 und 3) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG vom 05.05.1993 in SozR-3200 § 81 Nr. 8, vom 10.11.1993 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 9, vom 24.09.1992 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 6 sowie Beschlüsse vom 11.10.1994, Az.: 9 BV 55/94 und 19.06.1996, Az.: 9 BV 105/95) nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechtes der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.
  • BSG, 19.06.1996 - 9 BV 105/95

    Wehrdienstbeschädigung - Colitis ulcerosa - ursächlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1 und 3) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG vom 05.05.1993 in SozR-3200 § 81 Nr. 8, vom 10.11.1993 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 9, vom 24.09.1992 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 6 sowie Beschlüsse vom 11.10.1994, Az.: 9 BV 55/94 und 19.06.1996, Az.: 9 BV 105/95) nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechtes der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - L 7 VS 3/98

    Ausgleich in Höhe der Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage auf Grund einer

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Die unter b) geschilderten Verhältnisse, die den Dienstherrn wegen der durch sie verursachten Gefährdung der Soldaten zum Handeln veranlassen müssten, sind weder vorgetragen noch erkennbar; diesbezüglich neue Erkenntnisse im Sinne des § 9 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VII - liegen den Verwaltungen oder den Gerichten nicht vor (vgl. auch die Entscheidung des LSG NRW vom 01.08.2002, Az.: L 7 VS 3/98 und des LSG Rheinland-Pfalz vom 05.12.1996, Az.: L 4 V 70/94), noch sind sie von der Klageseite entsprechend substantiiert vorgetragen oder aus den Akten erkennbar.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.12.1996 - L 4 V 70/94

    Wehrdienstbeschädigung - Kampfpilot - Bandscheibenvorfall - ursächlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 22.05.2006 - L 15 VS 14/99
    Die unter b) geschilderten Verhältnisse, die den Dienstherrn wegen der durch sie verursachten Gefährdung der Soldaten zum Handeln veranlassen müssten, sind weder vorgetragen noch erkennbar; diesbezüglich neue Erkenntnisse im Sinne des § 9 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VII - liegen den Verwaltungen oder den Gerichten nicht vor (vgl. auch die Entscheidung des LSG NRW vom 01.08.2002, Az.: L 7 VS 3/98 und des LSG Rheinland-Pfalz vom 05.12.1996, Az.: L 4 V 70/94), noch sind sie von der Klageseite entsprechend substantiiert vorgetragen oder aus den Akten erkennbar.
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